Aktivierung eines beSt einer Berufsausübungsgesellschaft

Neben den persönlichen beSt-Postfächern für Steuerberater gibt es für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften (BAG) auch Gesellschaftspostfächer.

Nach der Ersteintragung einer BAG in das Berufsregister der zuständigen Steuerberater­kammer (StBK) richtet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für diese ein Gesellschaftspostfach empfangsbereit ein. Dies geschieht auch dann, wenn bereits ein anwaltliches Gesellschaftspostfach gem. § 31b BRAO vorhanden ist.

Eine Identifizierung mittels Personalausweise ist lediglich für die natürlichen Personen erforderlich, die gemäß § 89a Nr. 1 und 2 StBerG Leitungspersonen der Berufsausübungsgesellschaft sind. Die Zuordnung der Personen zu der Berufsausübungsgesellschaft sowie deren Vertretungsberechtigung ergibt sich direkt aus deren Eintragung im Berufsregister. Die Berufsausübungsgesellschaft selbst muss nicht verifiziert werden, da dies bereits im Rahmen ihrer Anerkennung und/oder Eintragung ins Berufsregister bzw. Steuerberaterverzeichnis durch die zuständige Steuerberater­kammer erfolgt.

Mit der Einrichtung des Gesellschaftspostfachs kann die Erstregistrierung des Postfachs der Berufsausübungsgesellschaft durch eine Person durchgeführt werden, die als vertretungsberechtigt im Berufsregister eingetragen ist. Anders als bei der Einrichtung von personen­bezogenen Postfächern, erfolgt kein Versand eines Registrierungsbriefes an die Berufsausübungsgesellschaft. Die regionalen Steuerberater­kammern informieren in der Regel die vertretungsberechtigte/n Person/en, dass das Postfach der Berufsausübungsgesellschaft (ca. 2 bis 3 Werktage nach Berufsregistereintragung) aktiviert werden kann.

Die vertretungsberechtigte Person aktiviert das Gesellschaftspostfach mit ihrem persönlichen Zugang auf der Steuerberaterplattform. Eine für die Gesellschaft vertretungsberechtigte Person, die sich zuvor bereits als natürliche Person registriert und mit eID identifiziert hat, meldet sich mit ihrer eID im Self-Service der Steuerberaterplattform an und erzeugt das Postfach-Schlüsselpaar für das Postfach der Gesellschaft.

Der öffentliche Postfach-Schlüssel wird im SAFE-Verzeichnis der BStBK abgelegt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Postfach der Gesellschaft von außen adressierbar und damit empfangsbereit.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://steuerberaterplattform-bstbk.de und insbesondere in dem dort eingestellten FAQ in Punkt III.12.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 18. Januar 2024.